
Information zur Einreichung von Anregungen und Beschwerden:
Ihre Meinung ist uns wichtig – denn sie hilft uns, besser zu werden. Wir schätzen Ihr Vertrauen und nehmen Ihre Anliegen ernst. Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig, deshalb nehmen wir jede Mitteilung ernst – ob Lob, Kritik oder Wunsch.
Wir arbeiten ständig daran, unsere Leistungen zu optimieren; Ihre Sicht hilft uns dabei.
Baumann & Partners S.A. (B&P) hat eine qualifizierte Beschwerdestelle eingerichtet, um die eingehenden Anregungen und Beschwerden sorgfältig auszuwerten und zeitnah zu bearbeiten.
Sie können über verschiede Meldekanäle Ihr Anliegen vortragen.
- Postalisch an
Baumann & Partners S.A.
Beschwerdemanagement
5, Heienhaff
L-1736 Senningerberg
- Telefonisch an den Beschwerdemanagement Officer
00352/24 69 35 49
- Per E-Mail an den Beschwerdemanagement Office
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Was gilt als eine Beschwerde?
Als Beschwerde im aufsichtsrechtlichen Sinne wird eine Äußerung der Unzufriedenheit mit
- einer Dienstleistung oder Handlung unsererseits,
- einem Anlageprodukt,
- oder der Geschäftspraxis unseres Unternehmens oder unserer Mitarbeiter verstanden.
Ein bloßes Informationsersuchen oder eine allgemeine Meinungsäußerung stellt keine Beschwerde im aufsichtsrechtlichen Sinne dar, jedoch laden wir Sie ein, Ihre Anliegen uns gegenüber mitzuteilen.
Welche Informationen werden benötigt, um Ihre Beschwerde schnellstmöglich zu bearbeiten?
Um Ihr Anliegen zeitnah und effizient bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass Sie uns der Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt so detailliert wie möglich schildern und uns alle erforderlichen Unterlagen übermitteln.
Insbesondere sind folgende Informationen für uns wichtig:
- Angaben zum Beschwerdeführer
- Name des Beschwerdeführers oder seines gesetzlichen Vertreters
- Vollständige Adresse (Land/ Stadt/ Straße/ Hausnummer/ Telefon/ E-Mail)
- Datum der Beschwerde
- Angaben
zur Beschwerde
- Art der Beschwerde (Kundenbeschwerde, Dienstleisterbeschwerde, etc.)
- Beschreibung der Beschwerde (Zusammenfassung des Sachverhalts)
- Unterlagen (Nachweise, Dokumente, Korrespondenz, etc.)
Was passiert nach Eingang Ihrer Beschwerde?
Sobald Sie eine Beschwerde eingereicht haben, wird diese von uns bearbeitet. Die Bearbeitung ist kostenfrei.
Sie erhalten binnen 10 Luxemburger Werktagen eine Eingangsbestätigung.
Sofern erforderlich beziehen wir auch Dritte in die Recherche mit ein, auch kann sich aufgrund von Komplexität Ihres Anliegens die Bearbeitungszeit unter Umständen verlängern, sodass Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Beschwerde einen Zwischenbescheid erhalten.
Ihre Rechte, auch bei Unzufriedenheit mit der Antwort
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, so können Sie sich in einem zweiten Schritt an den für Beschwerden zuständigen Beschwerdebeauftragten, Herrn Ansgar Eckert (ansgar.eckert@bpam.lu) wenden.
Sollte Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend geklärt sein, können Sie innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Einlegung der Beschwerde das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden bei der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zu nutzen.
Der schriftliche Antrag auf außergerichtliche Beilegung der Beschwerde ist per Post an:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Département Juridique CC
283, route d’Arlon
L-2991 Luxembourg
per Fax
00352 26 251 2601
oder per E-Mail
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möglich.
Weitere Informationen zum Verfahren Außergerichtliche Beilegung von Beschwerden entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://www.cssf.lu/de/kundenbeschwerden/
Weitere mögliche Verbraucherstreitbeilegungsstellen sind einsehbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweise zum Datenschutz
B&P verpflichtet sich, die Vertraulichkeit und den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden strikt zu wahren.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Verordnung CSSF 16-07, dem CSSF-Rundschreiben 17/671 sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Datenschutzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gelten im Beschwerdeverfahren folgende Grundsätze:
- B&P gewährleistet die Vertraulichkeit:
- Ihrer Identität als Beschwerdeführer,
- der Identität etwaiger in der Beschwerde genannter Personen,
- sowie sämtlicher sonstiger personenbezogener Informationen im Rahmen der Bearbeitung.
- Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der Zwecke der Beschwerdebearbeitung und zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Aufbewahrungspflichten erforderlich und verhältnismäßig ist.
- Für detaillierte Informationen über Ihre Datenschutzrechte verweisen wir Sie auf [https://bpam.lu/de/datenschutz/]. Hinsichtlich des Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten im Rahmen einer Beschwerde können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten unter (datenschutz@bpam.lu) wenden.