Conflict of Interest
Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten und allgemeine Informationen für Kun-den über Zuwendungen
Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei Instituten, die für ihre Kunden eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringen sowie Unternehmen finanzieren und beraten, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben von MIFID II und anderen Regulierungen1 in-formieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weit reichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.
Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
- in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse unseres Hauses am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere konzerneigener Produkte;
- bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Sie;
- bei der Einsetzung eigener Fonds in der Vermögensverwaltung
- durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;
- bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;
- aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses;
- aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen;
- bei der Erstellung von Marketingmaterial über Wertpapiere, die Kunden zum Erwerb angeboten werden;
- durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
- aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder
- bei der Mitwirkung dieser Personen in Verwaltungs- oder Beiräten.
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.
Im Einzelnen ergreifen wir unter anderen folgenden Maßnahmen:
- Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung, z. B. durch Genehmigungsverfahren für neue Produkte;
- Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
- Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung;
- Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient;
- Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot von Finanzanalysen zu begegnen;
- Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der zuständigen Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
- Schulungen unserer Mitarbeiter;
- Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offenlegen;
- Direkte Gutschrift von Zuwendungen im Kundendepot, soweit gesetzlich bereits geregelt.
Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:
- In der Vermögensverwaltung haben Sie als Kunde die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Ihren Vermögensverwalter delegiert. Damit treffen wir im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidungen über Käufe und Verkäufe, ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenkonflikt verstärken. Bei der Entscheidung, in welche Fonds investiert werden soll, kann ein Interessenskonflikt darin bestehen, dass in Fonds investiert wird, deren Fondsmanager oder Anlageberater der Vermögensverwalter ist. Im Rahmen eines solchen Mandates erhält der Vermögensverwalter aus dem Fonds eine zusätzliche Vergütung. Den hie-raus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess. Unabhängig da-von legen wir Ihnen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung die Größenordnung der Zuwendungen offen und legen hierüber Rechnung ab.
Einzelheiten hierzu und genaue Beträge werden wir Ihnen auf Nachfrage mitteilen.
- Ein weiterer bei der Vermögensverwaltung typischer Interessenskonflikt kann sich bei der Vereinbarung einer performanceabhängigen Vergütung ergeben. Hier ist nicht auszuschließen, dass der Vermögensverwalter zur Erzielung einer möglichst hohen Performance und damit einer er-höhten Vergütung unverhältnismäßige Risiken eingeht. Eine Risikoreduzierung wird hier unter anderem durch interne Überwachung der getroffenen Anlageentscheidungen und durch die Kombination mit anderen festen Vergütungskomponenten erzielt. Auch kann ein Interessenskonflikt dadurch aufkommen, dass wir neben der Vermögensverwaltung auch Anlageberatung für Fonds vornehmen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung kommt es immer wieder dazu, dass in Fonds investiert wird, deren Anlageberater wir sind. Dies ist jedoch selbstverständlich kein Kriterium für die Auswahl und Zusammenstellung der Vermögensverwaltung.
- Schließlich erhalten wir von unseren Dienstleistern im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Marketingmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammen-hang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen diese Zuwendungen ausschließlich dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
- Auch in von uns erstellten oder verbreiteten Finanzanalysen informieren wir über relevante potenzielle Interessenkonflikte.
Sofern potentielle Interessenkonflikte bekannt werden, sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, umgehend den unabhängigen Compliancebeauftragten zu informieren.
Nach Untersuchung der Angelegenheit wird der Compliancebeauftragte ggf. unter Einbindung der jeweiligen Abteilungen sowie der Geschäftsführung Vorschläge zur Lösung des Interessenkonfliktes im Sinne unserer Kunden unterbreiten.
Der Compliancebeauftragte führt ein Register über die potentiellen sowie tatsächlich aufgetretenen Interessenkonflikte sowie ein Register über erhaltene Zuwendungen von Emittenten und anderen Dienstleistern. Die Aufzeichnungen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Nicht vermeidbare Interessenkonflikte werden stets im Interesse der Kunden gelöst.
Mit vorstehenden Ausführungen kommen wir unserer Pflicht aus dem Vermögensverwaltungsvertrag nach, alles, was wir im Rahmen des Vertrages erhalten, offen zu legen.
Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen. Informationen hierzu erhalten Sie auch telefonisch unter der Telefonnummer: 00352 24 69 35-0.