Vergütungspolitik

Informationen über die Vergütungspolitik von Baumann & Partners S.A.

Baumann & Partners S.A. („B&P“) wurde am 23. April 2008 in Luxembourg als Société Anonyme auf unbeschränkte Dauer gegründet, ist eingetragen im R.C.S. unter der Nummer B 138.247 und als Vermögensverwalter nach Artikel 24-3 des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor von der CSSF zugelassen.
Die generelle Beratung in Finanzangelegenheiten, Maklertätigkeit und Kommissionärstätigkeit, nach Artikel 24, 24-1 und 24-2, Nebendienstleistung im Sinne von Anlage II, Punkt C, Punkt 1, Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden, einschließlich der Depotverwahrung und verbundener Dienstleistungen wie Cash-Management oder Sicherheitenverwahrung sind von der Zulassung ebenso erfasst.

B&P ist als Vermögensverwalter verpflichtet, eine Vergütungspolitik festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, die im Einklang steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den langfristigen Interessen des Finanzunternehmens entspricht.

Die von der Gesellschaft verfolgte und verfügbare Politik steht im Einklang mit:

  • MiFID II – Richtlinie (EU) 2014/65
  • IFD – Richtlinie (EU) 2019/2034
  • IFR – Verordnung (EU) 2019/2033
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2154
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2155
  • EBA/GL/2021/13 – Leitlinien zur Vergütungspolitik
  • EBA/GL/2021/14 – Ergänzende Leitlinien zur Vergütung
  • Finanzsektorgesetz – Gesetz vom 5. April 1993
  • Gesetz vom 30. Mai 2018 über Märkte für Finanzinstrumente
  • CSSF-Rundschreiben 21/789
  • CSSF-Rundschreiben 20/758
  • CSSF-Rundschreiben 23/841

 

Allgemeine Informationen

Dieser Auszug aus der Vergütungspolitik von B&P gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens und steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und den Interessen der Anleger.
Vergütungssystem von B&P umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Die Vergütung der Mitarbeiter wird als Festgehalt im Arbeitsvertrag vereinbart, wobei B&P eine variable Vergütung bezahlen kann.
Das gesamte Jahresgehalt (Festgehalt plus Anreizmöglichkeit) wird jährlich überprüft und ggf. angepasst.

Das Vergütungssystem unterliegt der Genehmigung und der mindestens jährlichen Überprüfung durch den Verwaltungsrat, darüber hinaus stellt dieser die Umsetzung der Vergütungspolitik sicher. Zusätzlich überprüft die Compliance-Funktion das Vergütungssystems mindestens einmal jährlich.

 

Überblick über die Vergütungsstruktur

Das Vergütungssystem umfasst feste und variable Gehaltsbestandteile sowie freiwillige Sonderzahlungen (Bonuszahlungen) und werden nur in bar ausgezahlt. Das Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung ist begrenzt; die variable Vergütung darf nicht höher sein als 100 % der Festvergütung.

Garantierte Boni dürfen nur in Ausnahmefällen gewährt werden, wobei dies nur im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter geschehen kann und auf das erste Jahr der Anstellung beschränkt ist.
Im Falle von Änderungen des rechtlichen Rahmens wird das Vergütungssystem entsprechend angepasst, um alle geltenden Anforderungen zu erfüllen.

Der Bonus wird jedes Jahr neu festgelegt, wobei die individuellen Zielerreichung des Mitarbeiters sowie das verfügbare Bonusbudget entscheidend für eine Bonusauszahlung ist.
Das jährliche Bonusbudget legt der Verwaltungsrat fest, wobei maßgeblich der Geschäftserfolg von B&P, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren ist.

 

Innerhalb von B&P wird das Budget von der Geschäftsleitung nach unten an die Mitarbeiter verteilt, wobei Folgendes berücksichtigt wird: Berücksichtigung der Leistung des

  • des Einzelnen,
  • der jeweiligen Geschäftseinheit und
  • der Gesellschaft (B&P)

basierend auf den quantitativen und qualitativen Zielen.

Die Mitarbeiter und ihre Vorgesetzten legen die Ziele in der Regel zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres im Rahmen einer Leistungsbeurteilungsbesprechung (Appraisal) fest, wobei wesentliche negative Punkte, die in der Beurteilung erkannt werden, in den Folgejahren berücksichtigt werden können, sodass ein mehrjähriger Betrachtungsrahmen Anwendung findet.

 

SFRD-Anforderungen

Gemäß Artikel 5 der SFDR sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet in ihre Vergütungspolitik Informationen aufzunehmen, wie diese mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbar ist.
Die Vergütungspolitik zielt auf eine nachhaltige Vergütung für nachhaltige Leistung ab, indem sie die Kohärenz zwischen der Vergütung und der Leistung sowie zwischen der Vergütung und der langfristigen Wertschöpfung für die Stakeholder im Blick hat und sowohl die tatsächlich erzielten Ergebnisse als auch die Art und Weise, wie diese erwirtschaftet worden sind, berücksichtigt.